Die kieferorthopädische Behandlung besteht übvlicherweise aus einer aktiven und einer Retentions-Phase. In der Retention wird das Behandlungsergebnis stabilisiert. Nach der aktiven Pahse muss daher für ca. ein Jahr ein herausnehmbares Retentionsgerät getragen werden, das regelmäßig kontrolliert wird. Erst nach Ende der retentionspahse ist die kieferorthopädische Behandlung endgültig abgeschlossen.
Das ist möglichdurch z. B. ungesunde Angewohnheiten wie Bleistiftkauen, noch vorhandene Fehlfunktionen oder auch Restwachstum. Wenn die Zahnfehlstellungen bei Behandlungsbeginn sehr groß waren, neigen die Zähne eher dazu in die ursprüngliche Position zurückzukehren. Retentionsgeräte oder auch ein festsitzender Retainer wirken dem jedoch entgegen.
Wurde die Behandlung über eine gesetzliche Krankenkasse abgerechnet, erstattet diese Ihre gezahlten Eigenanteile nach Abschluss der Behandlung zurück. Sie müssen sich darum nicht kümmern. Wir informieren Ihre Krankenkasse über den Abschluss der Behandlung.
Nach dem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung empfehlen wir jährliche Nachuntersuchungstermine, um sicherzustellen, dass das Behandlungsergebnis stabil bleibt.