Kieferorthopäde/in oder Fachzahnärztin/-arzt für Kieferorthopädie darf sich nur nennen, wer nach dem Studium der Zahnmedizin sowie einem zusätzlichen allgemeinzahnärztlichen Jahr eine Weiterbildungvon vier Jahren an einer Universitätsklinik oder in einer Praxis absolviert hat, die zu Weiterbildungen berechtigt ist. Die Ausbildung wird ergänzt durch 1.200 Stunden Theorie, die verpflichtend an einer Universität durchlaufen werden müssen. Die Fachzahnarztprüfung wird vor der Zahnärztekammer abgelegt.
- Eine ausreichende Mundhygiene
- Ein gesunder Zahnhalteapparat
- Gute Mitarbeit und Motivation das gesteckte Ziel zu erreichen
Bei Jugendlichen ist durchschnittlich von einer Behandlungsdauer von vier Jahren auszugehen.
Die kieferorthopädische Behandlung dauert etwa drei Jahre und ein weiteres Jahr ist für die Stabilisierung des Ergebnisses anzusetzen.
Abhängig ist die Kostenübernahme davon,
- Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind
- Welcher Art und Schwere die Fehlstellung ist
- Ob die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt